Übungsleiter-Ausbildung
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Verlängerungsmodalitäten für die Übungsleiterlizenzen
(Stand 01/2014)
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeit der Lizenz wird ab Lehrgangsdatum um vier Jahre verlängert und auf Jahresende datiert. Ein Verlängerungslehrgang umfasst mindestens 15 Unterrichtsstunden. Bei vorzeitiger Verlängerung wird ebenfalls ab Lehrgangsdatum um vier Jahre verlängert.
Beispiele:
Lizenz gültig bis 31.12.2014
Verlängerung in 2014 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2018
Lizenz gültig bis 31.12.2015
Verlängerung in 2014 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2018
Lizenz gültig bis 31.12.2017
Verlängerung in 2014 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2018
Abgelaufene Lizenzen:
Eine Lizenz ist abgelaufen, wenn das Gültigkeitsdatum um maximal 2 Jahre überschritten ist. Durch einen Verlängerungskurs von mindestens 30 Unterrichtsstunden kann diese Lizenz wieder Gültigkeit für vier Jahre ab Lehrgangsdatum erlangen.
Beispiele:
Lizenz gültig bis 31.12.2013
Verlängerung in 2014 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2018
Lizenz gültig bis 31.12.2012
Verlängerung in 2014 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2018
Ungültige Lizenzen:
Eine Lizenz ist ungültig, wenn das Gültigkeitsdatum um mindestens zwei Jahre überschritten ist. Diese Lizenz kann nur durch einen Wiedereinsteigerkurs Gültigkeit erlangen. Für das Jahr 2014 gilt, dass alle Lizenzen, die bis 31.12.2011 gültig waren, nun ungültig sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Melanie Goldbrunner