Übungsleiter im BFV
Verlängerungsmodalitäten für die Übungsleiterlizenzen (Stand 02/2009)
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeit der Lizenz wird ab Lehrgangsdatum um vier Jahre verlängert und auf Jahresende datiert. Ein Verlängerungslehrgang umfasst mindestens 15 Unterrichtsstunden. Bei vorzeitiger Verlängerung wird ebenfalls ab Lehrgangsdatum um vier Jahre verlängert.
Beispiele:
Lizenz gültig bis 31.12.2009
Verlängerung in 2009 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2013
Lizenz gültig bis 31.12.2010
Verlängerung in 2009 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2013
Lizenz gültig bis 31.12.2012
Verlängerung in 2009 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2013
Abgelaufene Lizenzen:
Eine Lizenz ist abgelaufen, wenn das Gültigkeitsdatum um maximal 2 Jahre überschritten ist. Durch einen Verlängerungskurs von mindestens 30 Unterrichtsstunden kann diese Lizenz wieder Gültigkeit für vier Jahre ab Lehrgangsdatum erlangen.
Beispiele:
Lizenz gültig bis 31.12.2008
Verlängerung in 2009 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2013
Lizenz gültig bis 31.12.2007
Verlängerung in 2009 --> Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2013
Ungültige Lizenzen:
Eine Lizenz ist ungültig, wenn das Gültigkeitsdatum um mindestens zwei Jahre überschritten ist. Diese Lizenz kann nur durch einen Wiedereinsteigerkurs Gültigkeit erlangen. Für das Jahr 2009 gilt, dass alle Lizenzen, die bis 31.12.2006 gültig waren, nun ungültig sind.
Information Trainer C Ausbildung bzw. Weiterbildung
Stand Januar 2009 >> Infobrief
