Turnierreife-Prüfung (TRP)

Der Deutsche Fechtertag hat am 13.12.2014 in §§ 16 – 20 der Sportordnung die Turnierreifeprüfung neu geordnet. Ziel ist die Verbesserung und Vereinheitlichung der Ausbildung von Fechtanfängern. Sie soll für einen bundeseinheitlichen Standard in der Beherrschung technischer und taktischer Grundelemente sowie in der Kenntnis des Regelwerks der FIE sorgen. Die einheitliche Fechtprüfung ersetzt die bisherigen, auf Ebene des Landesverbandes ausgestalteten, Turnierreifeprüfungen. 

Für Bayern bedeutet dies, dass alle Fechter, die auf Bayerischen Meisterschaften, auf Qualifikationsturnieren für die bayerische Rangliste oder auf Qualifikationsturnieren für nationale oder internationale Ranglisten sowie beim Deutschlandpokal bzw. Deutschen Meisterschaften antreten wollen, vorher eine Wettkampfprüfung abgelegt haben müssen. Auf sonstigen regionalen Turnieren ist eine Start auch ohne Fechtprüfung möglich.

Die eigentliche Wettkampfprüfung kann ausschließlich der Bayerische Fechterverband abnehmen, der diese Aufgabe (vorbehaltlich eigener Prüfungen) auf die Bezirke delegiert hat. Die Prüfer werden vom Bayerischen Fechterverband unmittelbar bestellt. Voraussetzung um die Fechtprüfung ablegen zu können ist die Vorlage des DFB-Fechtkompass als Eingangskriterium.

Die Termine und Zeiten der Fechtprüfungen werden im Online-Meldesystem veröffentlicht und es können Fechter aller bayerischen Vereine teilnehmen.

Wenn bei einem oder mehreren Vereinen eine größere Anzahl Fechter zur Prüfung ansteht, kann er beim zuständigen Bezirksfechtwart eine außerordentliche Prüfung beantragen, die mindestens einen Monat vorher beim Bayerischen Fechterverband angemeldet werden muss und dann ebenfalls veröffentlicht wird.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen, nämlich einer theoretischen Prüfung, einer Technikprüfung und mehreren Prüfungsgefechten. Alle Teile müssen bestanden werden.

Der BFV weist darauf hin, dass künftig die Vereine eine bestandene Turnierreifeprüfung nicht mehr selbst in die Biographie des Fechters eintragen können. Lediglich der BFV kann anhand der Teilnehmerlisten, die im Anschluss an die Prüfung dem Verband übersandt werden müssen, einen entsprechenden Eintrag vornehmen. Die Durchführung der Prüfung obliegt den Bezirken, so dass ein Verein, der eine Prüfungsabnahme wünscht, entweder den offiziellen Prüfungstermin des Bezirkes wahrnehmen oder sich wegen eines außerordentlichen Prüfungstermins (muss einen Monat vorher beim BFV angemeldet sein) an seinen Bezirksfechtwart wenden kann.