UPDATE: Wahl des Aktivensprechers

Die Wahl des Aktivensprechers findet satzungsgemäß im Rahmen der Bayerischen Aktivenmeisterschaften statt.

Gemäß § 8 Nr. 2 der Satzung des Bayerischen Fechterverbandes wird die Wahl zum Aktivensprecher ausgeschrieben. Die Wahl des Aktivensprechers findet satzungsgemäß im Rahmen der Bayerischen Aktivenmeisterschaften statt, wobei alle an der Meisterschaft teilnehmenden Fechter wahlberechtigt sind. 


Wahltermine sind:
- Bayerische Degenmeisterschaft 05.02.2017 Schweinfurt 
- Bayerische Florettmeisterschaft 12.02.2017 Neu-Ulm
- Bayerische Säbelmeisterschaft 02.04.2017 München

Die genauen Anschriften der Sportstätten und der genauen Zeitplan können den jeweiligen Ausschreibungen der einzelnen Meisterschaften entnommen werden.

Jeder Fechter kann nur einmal abstimmen, auch wenn er in mehreren Waffen antritt. Da die Meisterschaften an unterschiedlichen Terminen stattfinden müssen die Wahlvorschläge vor der ersten Meisterschaft vorliegen, damit alle Aktiven die gleiche Wahl haben.

Wahlvorschläge können daher bis spätestens zum 01.02.2017 gemacht werden. Die Wahlvorschläge sind zu richten an:

Herrn Björn Rausch
Vizepräsident Sport Bayerischer Fechterverband
Randersackerer Str. 19
97072 Würzburg

Eine Übersendung von Wahlvorschlägen per E-Mail ist auch zulässig an: bjoern.rausch@fechten-bayern.de
Die vorgeschlagene Person muss volljähriges Mitglied eines Vereins sein, der dem BFV angehört.
Nach Möglichkeit soll mit dem Wahlvorschlag schon eine Erklärung mitgeschickt werden, dass der Vorgeschlagene zur Wahl antritt und im Falle seiner Wahl diese annimmt.

Björn Rausch
Vizepräsident Sport 


>> download PDF