Reisekostenabrechnungen

Es wird noch einmal dringend auf nachfolgendes Verfahren bzgl. Reisekostenabrechnungen hingewiesen:

Es erfolgt keine Erstattung von Reisekosten!!! 
- ohne Belege (Taxi, Bus, Zug, Parkschein usw.) 
- ohne vollständige Adresse, Bankverbindung und klar definiertem
  Zweck der Reise

Darüber hinaus bitten wir, zu beachten, dass 
- nur das aktuelle Reisekosten-Formular (siehe hier) zu verwenden ist

Es gibt hier zwei Formulare, eines für normale Abrechnung und eines für Kampfrichter und Trainer
- falsch ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet 
  (und gehen unfrei zurück)

- hier sind die Besonderheiten bei Zuschüssen zu beachten
  Diese sind auf dem vom Vizepräsidenten Sport verfassten Merkblatt
  erläutert

- Reisekostenformulare und alle dazugehörigen Unterlagen (z. B. Belege)
  im Original einzureichen sind. Scans sind aus rechtlichen Gründen leider
  nicht möglich.

- Die Reisekostenabrechnung eigenhändig unterschrieben sein muss

- Reisekosten nur bis zu 90 Tagen nach der Veranstaltung erstattet
  werden. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf
  Erstattung der Kosten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vizepräsidenten Finanzen