Es erfolgt keine Erstattung von Reisekosten!!!
- ohne Belege (Taxi, Bus, Zug, Parkschein usw.)
- ohne vollständige Adresse, Bankverbindung und klar definiertem
Zweck der Reise
Darüber hinaus bitten wir, zu beachten, dass
- nur das aktuelle Reisekosten-Formular (siehe hier) zu verwenden ist
Es gibt hier zwei Formulare, eines für normale Abrechnung und eines für Kampfrichter und Trainer
- falsch ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet
(und gehen unfrei zurück)
- hier sind die Besonderheiten bei Zuschüssen zu beachten
Diese sind auf dem vom Vizepräsidenten Sport verfassten Merkblatt
erläutert
- Reisekostenformulare und alle dazugehörigen Unterlagen (z. B. Belege)
im Original einzureichen sind. Scans sind aus rechtlichen Gründen leider
nicht möglich.
- Die Reisekostenabrechnung eigenhändig unterschrieben sein muss
- Reisekosten nur bis zu 90 Tagen nach der Veranstaltung erstattet
werden. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf
Erstattung der Kosten
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vizepräsidenten Finanzen
Reisekostenabrechnungen
Es wird noch einmal dringend auf nachfolgendes Verfahren bzgl. Reisekostenabrechnungen hingewiesen: