Regelungen des Ministerrats vom 15.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,

Die Bayerische Staatsregierung hat nach der Klausurtagung die letzten zwei Tage weitere neue Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, welche am 16.11.21 in Kraft treten sollen. Es folgt der Wortlaut:

• Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.

• Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.

• Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.

• Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.

Liebe Grüße  
Das BFV-Team