Regelungen der 14. BayifSMV

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,

die bayerische Staatsregierung hat gestern Nacht die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung online gestellt. Die gesamte Fassung finden Sie hier zum Download. In der neuen Verordnung ist kein expliziter Paragraph für Sport vorgesehen, weshalb lediglich folgende Grundsätze festgehalten werden können:

> Es gilt Maskenpflicht in der Halle und auf den Wegen dorthin. Welche Art von Maske benötigt wird, richtet sich nach der neuen Ampelregelung. Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.

> Sollte in einer Stadt oder in einem Landkreis die Inzidenz von 35 überschritten werden, gilt für das Training die 3G-Regel. Schüler*innen, welche regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden, sind Getesteten gleich gestellt. Dies gilt nach Aussage des Ministeriums, auf Nachfrage des BFV, auch während der Ferien.

Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass ab 01.09.2021 auf den Turnieren des DFB und höher, nur noch durchsichtige Kabelstecker verwendet werden dürfen.

Liebe Grüße
Das BFV-Team