Rahmenkonzept „Sport während Corona“

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
 
die bayerischen Ministerien des Inneren, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege haben ein neuen angepasstes Rahmenkonzept Sport veröffentlich, welches am 07.05.2021 in Kraft getreten ist (siehe Anhang).

Aus diesem Grund hat auch der BFV seine Empfehlung für das Fechttraining erneuert, damit die Vereine weiterhin Sicherheit bei der Durchführung des Training haben.

Des Weiteren wird von jedem Verein ein Hygieneschutzkonzept gefordert. Ein Vordruck vom BLSV ist der Mail beigefügt. Wir bitten die Vereine das Konzept auf Ihre Bedürfnisse und die entsprechenden Regelungen des BFV anzupassen.
 
Wichtig: Ob in Ihrem Stadt- oder Landkreis Training im Indoor- oder Outdoorbereich möglich ist, ist einerseits abhängig von den inzidenzabhängigen Regelungen der 12. BayIfSMV (§10 Abs.2 12.BayIfSMV) und der Regelungen der Kreisverwaltungsbehörden, welche eine eigenständige Entscheidungsgewalt über die zuvor durch das Land formulierten Öffnungsschritte haben.
 
Folgende wesentlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rahmenkonzept Sport:
• Grundsätzlich herrscht die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen. Diese darf nur bei der sportlichen Betätigung abgenommen werden (dies gilt insbesondere für die Athletinnen und Athleten)
• Für sämtliches Personal in der Halle gilt das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS). Dies gilt insbesondere für alle Trainer:innen. Eine Ausnahme gilt nur für die sportliche Betätigung (z.B. das Geben einer Lektion)
• Für das Training im Indoorbereich müssen entweder Lüftungspausen eingelegt werden oder die Lüftung mit Frischlufteinspeisung muss im Dauerbetrieb sein, sodass ein Luftaustausch in der Halle gewährleistet werden kann.
 
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Beste Grüße
 
Niklas Uftring
Leistungssportkoordinator und Laufbahnberater
Sozialpädagoge (M.A.)
Bayerischer Fechterverband e.V.
 
Telefon:  +49 151 22939783
E-Mail:    niklas.uftring@fechten-bayern.de