Neue Verordnung für Bayern zum verschärften Lockdown

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
 
die neue Verordnung des Freistaats Bayern zum verschärften Lockdown liegt nunmehr vor.
 
Für den Sportbetrieb bringt diese wenig Änderungen. Generell ist Individualsport – und somit auch Fechten – nach wie vor nur zu zweit (oder mit den Angehörigen eines Hausstandes, sofern nicht mehr als fünf Personen) an der frischen Luft möglich. Allerdings müssen auch Außensportanlagen geschlossen bleiben.
 
Kadersportler können weiterhin trainieren. Hierbei sollte aber die Regelung zu Ausgangssperren in Hotsports (Inzidenzwert >200) beachtet werden. Sport selbst ist als Ausnahme von der Ausgangssperre nicht definiert. Ob Kadersportler sich auf „dringende berufliche Gründe“ als Ausnahmetatbestand berufen können erscheint zumindest fraglich. Daher empfehlen wir, Trainingseinheiten in Hotspots auch für Kadersportler so zu beenden, dass alle Teilnehmer spätestens um 21:00 Uhr zu Hause angekommen sind.
 
Wir hoffen, euch in Zukunft bessere Mitteilungen machen zu können
 
Beste Grüße
 

Björn Rausch       
Niklas Uftring
Vizepräsident Sport Leistungssportkoordinator
Bayerischer Fechterverband e.V.Bayerischer Fechterverband e.V.