Neue Beschlüsse des Ministerrats

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,

der heutige Ministerrat hat neue Beschlüsse für die bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffen, welche zum 12.01.2022 in Kraft treten sollen. Dies sind:

• Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPKBeschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch)

• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten

Den kompletten Beschluss finden Sie unten zum Download. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Niklas Uftring wenden.

Liebe Grüße  
Das BFV-Team