Neue 13. BayIfSMV

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
 
wie bereits am Freitag angekündigt treten heute weitere Lockerungen für den Sport in Kraft.

Auf Grund der Neufassung der Ordnung finden sich nun die Regelungen des Sport in §12 13. BayIfSMV, welcher folgenden wesentlichen Informationen für den Trainingsbetrieb enthält:
 
Bei einer Inzidenz von über 100 gilt die Bundesnotbreme und die dafür entsprechenden Regelungen.
(§1 Abs.1 13. BayIfSMV)

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gibt es zwei Varianten:
Mit Testnachweis nach §4 13. BayIfSMV ohne Personenobergrenze in der Halle (§12 Abs.1 S.1 Nr.1a) 13. BayIfSMV)

Ohne Testnachweis mit max. 10 Personen oder 20 Kinder unter 14 Jahren an der frischen Luft (§12 Abs.1 S.1 Nr.1b) 13. BayIfSMV)

Bei einer Inzidenz unter 50 ist Sport generell ohne Personenobergrenze erlaubt. (§12 Abs.1 S.1 Nr.2 13. BayIfSMV)

Die Benutzung der Halle ist nur für so viele Personen gleichzeitig zugelassen wie es das Hygienekonzept des Standorts in Abstimmung mit dem Rahmenkonzept Sport (siehe Anlage) möglich ist (§12 Abs.3 S.1 13. BayIfSMV)

Für Fechter gilt in der Halle, außer beim Ausüben des Sport, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
(§12 Abs.3 S.2 13. BayIfSMV)

Für Personal gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (§12 Abs.3 S.2 13. BayIfSMV)
 
Wir freuen uns, dass es mit diesen Regeln nun für alle endlich wieder möglich ist in der Halle zu fechten.
 
Falls es weitere Fragen zu der Verordnung oder weiteren Regelungen gibt, melden Sie sich gerne bei mir.
 
Beste Grüße
 
Niklas Uftring
Leistungssportkoordinator und Laufbahnberater
Sozialpädagoge (M.A.)
Bayerischer Fechterverband e.V.
 
Telefon:  +49 151 22939783
E-Mail:    niklas.uftring@fechten-bayern.de