Mögliche Wiederaufnahme des Fechttrainings

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
 
am Dienstag den 5. Mai 2020 hat die Bayrische Staatsregierung auf ihrer Pressekonferenz neue Lockerung der Schutzmaßnahmen beschlossen. Diese betreffen u.a. auch den sportlichen Betrieb. (siehe Anhang: Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
Des Weiteren präzisierte der BLSV die Leitplanken des DOSB und gab genaue Vorgaben für den Trainingsbetrieb. (siehe Anhang: BLSV Handlungsempfehlungen)
 
Auf Grund der vorliegenden Informationen hat der BFV seine Empfehlungen auf die jetzt geltenden Regelungen angepasst. (siehe Anhang: 2. erneuerte Empfehlungen für das Fechttraining)
Hierbei gilt es zu betonen, dass die Regelungen am 11.05.2020 in Kraft treten und am 17.05.2020 außer Kraft treten.
Weiterhin sind nach §22 4.BayIfSMV die weitergehenden Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden unberührt.
 
Dies bedeutet, dass jede kommunale Gesundheitsbehörde von der Verordnung abweichende Regelungen treffen kann, welche einen geringeren Handlungsspielraum zulassen und damit evtl. der sportliche Trainingsbetrieb noch nicht möglich ist.
 
Wir hoffen, dass nun in vielen Orten das Training wieder starten kann und wünschen viel Spaß beim Training.
 
Mit sportlichen Grüßen
 
Niklas Uftring