Lockerungen der Corona-Auflagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
 
im Rahmen der Änderung der 6. BayIfSMV sind weitere Lockerungen der Corona-Auflagen erfolgt.
 
Da uns sowohl durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration bestätigt wurde, dass Fechten als kontaktlose Sportart zu werten ist, geht der BFV davon aus, dass mit der jetzigen Änderung auch Freifechten und Wettkampflektionen für alle Fechterinnen und Fechter wieder möglich sind.
 
Entscheidend ist allerdings, dass eine Kontaktdatenerfassung (Name und Erreichbarkeit) aller Trainingsteilnehmer erfolgt.
 
Hinsichtlich der weiteren Änderungen verweisen wir auf die beigefügten geänderten Empfehlungen.
 
Diese Regelung gilt ab sofort.