Impfpriorisierung für Trainer:innen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
 
der BLSV bestätigt heute mit den erschienen Handlungsempfehlungen, dass Trainer:innen in Bayern eine erhöhte Impfpriorisierung der Gruppe 3 erhalten können. Der BLSV schreibt:
 
Gibt es eine Impfpriorisierung für im Sport tätige?
Ja! Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind (https://bit.ly/3tRYJhc).“ Die im Kinder- und Jugendsport engagierten Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen fallen in diese Kategorie und können sich daher früher impfen lassen. Erforderlich ist eine Registrierung unter impfzentren.bayern und das Setzen des Reiters „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ und eine Bescheinigung des Vereins.
 
Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, benötigen die Trainer:innen eine Bestätigung vom Verein über die ehrenamtliche bzw. hauptamtliche Tätigkeit mit dem folgenden Inhalt:
Vollständige Adresse des Trägers (z.B. Kreisjugendring München-Stadt des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., Paul-Heyse-Straße 22, 80336 München), Name und Geburtsdatum der Person, deren Impfberechtigung bestätigt wirdBestätigung, dass die Person in der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) als (Tätigkeit bezeichnen - z.B. Jugendgruppenleiter:in, Freizeitbetreuer:in, Streetworker:in) und damit nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV in einer Einrichtungen oder Dienst der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst ist, tätig ist.

Bereits jetzt können die entsprechenden Personen im Impfportal den entsprechenden Haken setzten, um in der Gruppe aufzusteigen, da der Nachweis erst beim Impftermin selbst vorgezeigt werden müssen.
Der gesamt BFV freut sich über diese Möglichkeit, da so die Sicherheit der Trainer:innen vor dem Virus in Bayern bald noch weiter zunehmen kann.
 
Bei Fragen stehen ich gerne jederzeit zur Verfügung.
 
Beste Grüße
 
Niklas Uftring
Leistungssportkoordinator und Laufbahnberater
Sozialpädagoge (M.A.)
Bayerischer Fechterverband e.V.
 
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