Die bayerischen Sportvereine können einen Zuschuss zur Minderung der gestiegenen Energiekosten beantragen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das entsprechende Antragsverfahren gestartet.
Alle Sportvereine in Bayern, die für 2023 eine Vereinspauschale beantragt haben, können den Energiepreiszuschuss bei ihren zuständigen Kreisverwaltungsbehörden beantragen.
Wichtig: Antragsfrist beachten!
Den Antrag zur Gewährung des Energiepreiszuschusses müssen die bayerischen Sportvereine bis spätestens 15. Mai 2023 an ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde stellen. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses für die bayerischen Sportvereine erfolgt mit der Vereinspauschale 2023. Der Freistaat hat das Formblatt zur Beantragung des Energiepreiszuschusses sehr schlicht und praxistauglich gestaltet, um die Antragsstellung so unbürokratisch wie möglich zu machen. Die Nachweise über die tatsächlichen Verbrauchsmengen und die daraus resultierenden Mehrkosten sind bis spätestens 30. April 2024 vorzulegen.
Ein wichtiges Signal für die bayerischen Fechtvereine!
Weitere Informationen:
Meldung des BLSV: https://www.blsv.de/news/sportvereine-erhalten-energiepreiszuschuss/
Antragsformular: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2023/04/Antragsformular-allgemeiner-Energiepreiszuschuss.pdf
FAQs: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2023/04/FAQ_Bund-Laender-Beschluesse_230412.pdf
Energiepreiszuschuss – jetzt beantragen!
Antragsfrist: 15. Mai 2023