Energiepreiszuschuss – jetzt beantragen!

Antragsfrist: 15. Mai 2023

Die baye­ri­schen Sport­ver­eine können einen Zuschuss zur Minde­rung der gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten bean­tra­gen. Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium des Innern, für Sport und Inte­gra­tion hat das entspre­chende Antrags­ver­fah­ren gestartet.
 
Alle Sport­ver­eine in Bayern, die für 2023 eine Vereins­pau­schale bean­tragt haben, können den Ener­gie­preis­zu­schuss bei ihren zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den beantragen.
 
Wichtig: Antrags­frist beachten!
 
Den Antrag zur Gewäh­rung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses müssen die baye­ri­schen Sport­ver­eine bis spätes­tens 15. Mai 2023 an ihre zustän­dige Kreis­ver­wal­tungs­be­hörde stel­len. Die Auszah­lung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses für die baye­ri­schen Sport­ver­eine erfolgt mit der Vereins­pau­schale 2023. Der Frei­staat hat das Form­blatt zur Bean­tra­gung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses sehr schlicht und praxis­taug­lich gestal­tet, um die Antrags­stel­lung so unbü­ro­kra­tisch wie möglich zu machen. Die Nach­weise über die tatsäch­li­chen Verbrauchs­men­gen und die daraus resul­tie­ren­den Mehr­kos­ten sind bis spätes­tens 30. April 2024 vorzulegen.

Ein wichtiges Signal für die bayerischen Fechtvereine!

Weitere Informationen:
Meldung des BLSV: https://www.blsv.de/news/sportvereine-erhalten-energiepreiszuschuss/
Antragsformular: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2023/04/Antragsformular-allgemeiner-Energiepreiszuschuss.pdf
FAQs: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2023/04/FAQ_Bund-Laender-Beschluesse_230412.pdf