Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,
die bayerische Staatsregierung hat gestern die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) geändert. Folgende Änderungen sind für den Sport wesentlich:
• Personen, welche vollständig geimpft sind, dies bedeutet 14 Tage nach dem Erhalten der letzten Impfdosis, werden Personen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt.
• Personen, welche über einen Nachweis einer überwundenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besitzen, dies bedeutet, dass die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurückliegt, werden Personen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt.
Diese beiden Änderungen sind für die Durchführung des Trainings in Landkreisen oder Städten mit einer Inzidenz größer 100 von unter 14-jährigen Nicht-Kaderfechterinnen und Nicht-Kaderfechtern unter Freiem Himmel in Gruppen von max. 5 Personen für die Training haltende Person wesentlich.
Liebe Grüße
Das BFV-Team