Änderung der 12. BayIfSMV

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Fechterinnen und Fechter,

die bayerische Staatsregierung hat gestern die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) geändert. Folgende Änderungen sind für den Sport wesentlich:

• Personen, welche vollständig geimpft sind, dies bedeutet 14 Tage nach dem Erhalten der letzten Impfdosis, werden Personen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt.

• Personen, welche über einen Nachweis einer überwundenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besitzen, dies bedeutet, dass die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurückliegt, werden Personen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt.

Diese beiden Änderungen sind für die Durchführung des Trainings in Landkreisen oder Städten mit einer Inzidenz größer 100 von unter 14-jährigen Nicht-Kaderfechterinnen und Nicht-Kaderfechtern unter Freiem Himmel in Gruppen von max. 5 Personen für die Training haltende Person wesentlich.

Liebe Grüße
Das BFV-Team